Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung
Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen, soweit in den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen nichts anderes enthalten ist, dem Handelsrecht und Handelsbrauch. Unsere Bedingungen gelten nur dann nicht vom Kunden (Käufer) angenommen, wenn er unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluß
Für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich, per Fax oder per e-mail bestätigt sind. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.

III. Preis
Alle unsere Anbote, sei es schriftlich, mündlich oder telefonisch sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Alle genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und gelten ab Lager Schalchen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse ändern oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks, Auslandsüberweisungen oder anderen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten für die Diskontierung und Einziehung dem Käufer zur Last. Wechsel werden nur mit unserer Zustimmung, vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Bürges-Zinssatz zu verrechnen.

V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt.VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs oder auch Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstanden Schaden zu bezahlen.

VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, sowohl unsere Mahnspesen, als auch die entstanden Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist er damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung. Auf Wunsch stellen wir jedoch die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu. Dabei werden für den Transport bzw. Zustellung die tatsächlichen Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag verrechnet. Versicherung von Lieferungen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers. Wir liefern nur in ganzen Verpakkungseinheiten und behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag nach Vorliegen der abgeklärten Bestellung, frühestens mit der Auftragserteilung. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind und von uns schriftlich als “fix” oder “verbindlich” bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Lieferfristen freibleibend. Bei einer nachweislich durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, dass der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittrechts durch eingeschrieben Brief von einer solchen Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so entfällt das Rücktrittsrecht.

IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

X. Gewährleistung, Untersuchungs- u. Rügepflicht
Auch im Falle einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, daß sich die Ware noch am Orte und im Zustande der Anlieferung, d.h. bei Keramik und Marmor unverlegt, befindet. Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, können wir uns überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne des § 377 f UGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit aus-geschlossen. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen, so ferne für Verbrauchergeschäfte keine anderen Regelungen bestehen. Die Verjährungs- frist von Schadenersatzansprüchen beträgt bei Verbrauchergeschäften 3 Jahre, ansonsten sechs Monate ab Lieferung bzw. Vollendung der Verlegungsarbeiten.

XII. Produkthaftung
Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben auch in verarbeitetem Zustand bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Waren dürfen erst nach Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterverkauft, verpfändet oder zur Sicherheit Dritten übereignet werden. Sollten diese Waren ungeachtet dieser Bedingungen vor Bezahlung verarbeitet oder weiterverkauft werden, so tritt uns der Kunde seine Forderungen gegenüber Dritten bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware durch Pfändung, Beschlagnahmung oder sonst eine behördliche oder gerichtliche Verfügung ist der Verkäufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns davon binnen 48 Stunden schriftlich zu verständigen.

XIV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XV. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragspareien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVI Besondere Bestimmungen f. Sonderbestellungen + Qualität
• Stornierungen oder Rücknahmen von Sonderbestellungen sind nicht möglich.
• Sonderbestellungen werden vom Werk und daher auch von uns in ganzen Paketen abgegeben. Es ist daher in den meisten Fällen die zur Auslieferung gelangte Menge etwas größer.
• Wir gewährleisten nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität. Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit sind nur die zuständigen behördlichen Prüfstellen maßgeblich.
• Alle Lieferungen von keramischen Fliesen und Bodenplatten, Marmor oder anderen Kunst- und Natursteinen weisen unterschiedliche Nuancierungen auf und sind mit dem Muster nie 100%ig identisch; Abweichungen in Farbe und Struktur stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

XVII. Besondere Bestimmungen für die Verlegung
• Die angebotenen Preise für Verlegung sind Einheitspreise und enthalten wenn nicht ausdrücklich anders angegeben nur die Arbeit für die Verlegung und Verfugung. Das benötigte Material (Kleber, Fugenmaterial,..) wird gesondert verrechnet, wie auch alle Nebenarbeiten (zB Silikonieren, Sockelleisten setzen, Trennschienen versetzen etc.) samt Material extra verrechnet werden.
• Zusätzliche und unvorhersehbare Arbeiten (zB Ausgleichen, Isolieren, Haftanstrich,..) werden in Regie und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
• Wir behalten uns vor, notwendige Vorarbeiten, welche für eine fachmännische Verlegung Voraussetzung sind, auch ohne vorherige Information des Bauherrn durchzuführen und entsprechend unserer Verlegepreisliste detailliert zu verrechnen.
• Stehzeiten bzw. Verzögerungen, welche durch Verschulden des Kunden verursacht worden sind, werden in Regie nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
• Bei Regiearbeiten werden die Kosten für Fahrtzeit der entsandten Arbeiten und die KFZ-Kosten zusätzlich verrechnet.
• Wir weisen darauf hin, dass wir für die Verlegung fremden Materials keinerlei Haftung übernehmen können.
• Ergänzend zu den angeführten Punkten gelten die entsprechenden Österreichischen Normen und die Bestimmungen der OÖ Innung der Hafner, Platten- und Fliesenleger

Kontakt

FRONA - Natursteine | Fliesen | Sanitär
A-5231 Schalchen | Erb 50
Tel.: :+43 (0) 699/10141033
office@frona.at

Alle auf der Webseite angegebenen Preise sind inklusive der in Österreich geltenden MwSt. von 20%. Die ausgewiesenen Preise können vom aktuellen Tagespreis abweichen. Bitte kontaktieren Sie mich am besten telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular.